Wir sind eine physiotherapeutische Praxis für Kinder und Erwachsene. Unsere Leistungen werden den speziellen Bedürfnissen unserer kleinen und großen Patienten angepasst. Jeder Mensch, der Physiotherapie oder eine fachliche Beratung zu physiotherapeutischen Gesundheitsthemen benötigt, ist bei uns herzlich Willkommen.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewähren, können Sie uns durch Ihre Mithilfe unterstützen. Im Folgenden möchten wir Sie gerne mit den Abläufen in unserer Praxis, aber auch mit Vorgaben durch die Krankenkassen vertraut machen.
Terminvereinbarungen sind dringend notwendig. Deshalb bitten wir Sie, Termine telefonisch unter der 033962/809346 oder persönlich mit uns zu vereinbaren.
Wenn Sie außerhalb der Öffnungszeiten anrufen oder wir uns gerade in einer Behandlung befinden, sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter. Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück. Natürlich sind wir bemüht, den für Sie optimalen Termin zu finden.
Die Behandlungen finden in unseren Praxisräumen statt. Ein Hausbesuch muss ärztlich verordnet sein.
Terminabsagen:
Wir bitten Sie darum, dass eine Absage nur in dringenden Fällen und wenn möglich 24h vor Ihrem Termin erfolgen sollte. Sollte Ihre Abmeldung nicht rechtzeitig erfolgen, sind wir berechtigt, die ausgefallene Behandlung privat in Rechnung zu stellen.
Je früher Sie Ihren Termin absagen, desto leichter können wir diesen ersatzweise vergeben.
Der erste Termin:
Zum ersten Behandlungstermin bringen Sie bitte ihre aktuelle Heilmittelverordnung, ihre Krankenkassenkarte, ggf. ihren Befreiungsausweis und vorhandene relevante Befunde mit.
Wir bitten Sie zu den vereinbarten Terminen immer schon etwas früher zu kommen, damit die Behandlung pünktlich beginnen kann. Ein verspäteter Beginn kann durch die fortlaufende Terminierung nicht nachgeholt werden.
Ärztliche Verordnung/Rezept
Voraussetzung für den Beginn der Behandlung ist die Vorlage eines gültigen Rezeptes. Wir als Physiotherapeuten sind verpflichtet, das Rezept auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen, damit dieses durch ihre Krankenkasse zur Abrechnung akzeptiert wird. Finden sich auf dem Rezept Fehler, muss dieses, durch Sie als Patient, nochmalig bei Arzt zur Korrektur vorgelegt werden. Bitte reichen Sie uns die Verordnung schnellstmöglich nach Erhalt ein.
Gültigkeit der Verordnung
Wenn eine Heilmittelbehandlung nicht dringlich ist, kann diese bis zu 28 Tage nach der Verordnung beginnen, danach verliert sie ihre Gültigkeit.
Die Behandlung muss innerhalb von 14 Kalendertagen begonnen werden. Erfordert eine Erkrankung, dass die Heilmittelbehandlung innerhalb von 14 Tagen begonnen werden muss, wird das Ihr/e Arzt/Ärztin auf der Verordnung angeben.
Wird die Behandlung/Rezept länger als 14 Kalendertage unterbrochen, verliert sie ihre Gültigkeit. Bitte konsultieren Sie uns bei Krankheit/Krankenhausaufenthalten, da diese den Behandlungszeitraum verändern.
Das Rezept ist nicht übertragbar. Die Leistung muss entsprechend der Verordnung erbracht werden.
Informationen für gesetzlich Versicherte Patienten
Jeder gesetzlich Versicherte ist verpflichtet von der Rezeptgebühr einen Eigenanteil an der Behandlung zu tragen, der an die behandelnde Praxis zu entrichten ist. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
10,00€ pro Verordnung
und 10% des gesamten Rezeptwertes
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag sind von den Zuzahlungen befreit.
Informationen für Privatversicherte
Eine allgemein verbindliche Gebührenordnung für physiotherapeutische Leistungen existiert im Bereich der privaten Krankenversicherung nicht. Die Höhe, der von Ihnen zu entrichtenden Vergütung für die Behandlung ist Bestandteil des Behandlungsvertrages und unabhängig von der Höhe der Kostenerstattung durch Ihre private Krankenversicherung zu zahlen.
Zuzahlung
10% des Abgabepreises zzgl. 10€ je Verordnungsblatt, jedoch nicht mehr als die Kosten des Heilmittels.
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag sind von den Zuzahlungen befreit.
Wir bedanken uns für Ihre Mitarbeit und Ihr Verständnis.
Ihr Praxisteam